B196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsszahl 196 erteilt werden, um Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt fahren zu dürfen.
Vorraussetzungen:
- Mindestalter: 25
- Führerschein Kl. B seit mindestens 5 Jahren
Ausbildung:
- 4x 90 Min Theorie
- 5x 90 Min Praxis
- keine Prüfung
Kosten:
- Momentan statt 849€ nur 799€
Bei Bedarf können auch weitere Übungsstunden á 45 Min (66,00 €) vereinbart werden.